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Warum Barrierefreiheit für Ihre Website wichtig ist?

Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Aspekt, um eine Website für alle Menschen nutzbar zu machen. Sie stellt sicher, dass sowohl Personen mit als auch ohne Behinderung digitale Inhalte problemlos und ohne Hindernisse erfassen können. Genau hier setzt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an, das ab dem 28. Juni 2025 gilt. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote wie Websites und Online-Shops verständlich, klar und einfach bedienbar zu gestalten.

Gilt das neue Gesetz auch für Sie?

Ob das BFSG für Ihr Unternehmen relevant ist, erkennen Sie an folgenden Kriterien:

Das Gesetz gilt, wenn Sie
• digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z. B. Websites, Online-Shops, Apps)
• Verbraucherinformationen online bereitstellen (z. B. Produktdetails, Preise, Vertragsbedingungen)
• elektronische Kommunikationswege nutzen (z. B. Kontaktformulare, Chats, Online-Bestellungen)

Kleinstunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen
• weniger als zehn Beschäftigte
• höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
• keine im Gesetz besonders geregelten Dienstleistungen

Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind, lohnt sich die barrierefreie Gestaltung Ihrer Website. Sie erreichen dadurch mehr Menschen und verbessern die Nutzerfreundlichkeit.

Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so aufgebaut, dass alle Menschen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Ziel ist es, digitale Inhalte so zu gestalten, dass niemand ausgeschlossen wird. Das gilt unabhängig von unterschiedlichen Einschränkungen, unterstützender Technik oder persönlichen Voraussetzungen.

Typische Merkmale barrierefreier Websites:
• Inhalte sind gut lesbar und klar gegliedert
• Bilder haben Beschreibungen, die von Screenreadern erkannt werden
(Screenreader sind Hilfsprogramme für sehbehinderte Menschen. Sie lesen den Text auf dem Bildschirm entweder vor oder geben ihn auf einer Braillezeile aus. Dadurch können blinde oder stark sehbehinderte Menschen Webseiten nutzen und Inhalte erfassen.)
• Texte und Hintergründe haben ausreichend starke Kontraste
• Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen
• Videos enthalten Untertitel und sind auch ohne Ton verständlich

Diese Merkmale helfen Menschen mit Einschränkungen und verbessern gleichzeitig das Nutzererlebnis für alle.

Vorteile einer barrierefreien Website

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine strategische Chance. Wenn Ihre Website für alle zugänglich ist, erweitern Sie Ihre Reichweite und schaffen Vertrauen. Menschen mit Behinderungen werden aktiv einbezogen, und gleichzeitig profitieren auch ältere Nutzer*innen, Menschen mit wenig Interneterfahrung oder mobile Besucher*innen von einer klar strukturierten Website.

Barrierefreie Websites sind technisch meist besser aufgebaut, erfüllen gängige Webstandards und verbessern das Ranking in Suchmaschinen. Sie werden im Netz leichter gefunden, und Ihre Inhalte erreichen mehr Menschen.

Außerdem senden Sie ein starkes Signal für Inklusion, Verantwortung und Kundennähe. Ihr Unternehmen zeigt, dass es alle Menschen ernst nimmt und digitale Teilhabe aktiv unterstützt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

So machen Sie Ihre Website barrierefrei

Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit lassen sich mit geringem Aufwand umsetzen. Entscheidend ist, die Website aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer zu denken. Wer mit einer Einschränkung surft, sollte genauso gut zurechtkommen wie alle anderen.

Das können Sie konkret tun:
• Strukturieren Sie Inhalte klar mit sinnvollen Überschriften und Absätzen
• Achten Sie auf große, gut lesbare Schrift und starke Farbkontraste
• Ergänzen Sie alle Bilder mit einem Alternativtext
• Prüfen Sie, ob sich die Seite komplett mit der Tastatur bedienen lässt
• Vermeiden Sie automatisch abspielende Videos oder blinkende Inhalte
• Testen Sie Ihre Website regelmäßig mit Tools wie WAVE, Google Lighthouse oder dem BIK-BITV-Test.

Bei der Gestaltung Ihrer Website sollten Sie sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren. Diese internationalen Richtlinien definieren, wie barrierefreie Inhalte strukturiert und präsentiert werden sollen. Relevant ist zusätzlich die europäische Norm EN 301 549, auf die sich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht. Sie konkretisiert die technischen Anforderungen an barrierefreie Websites.

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen, starten Sie mit der Startseite. Sie ist oft der erste Eindruck und lässt sich mit wenig Aufwand deutlich verbessern.

Fazit: Machen Sie Ihre Website fit für die Zukunft

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern machen Ihr Angebot auch sichtbarer, verständlicher und einladender. Sie verbessern das Nutzererlebnis und zeigen gleichzeitig Haltung. Eine barrierefreie Website ist ein Gewinn für Ihr Unternehmen und für alle, die sie besuchen.

Ansprechpersonen

Doreen Goebel

Doreen Goebel

Handwerksspezifischer Transfer
  • KONTAKT

    Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg
    c/o Handwerkskammer Magdeburg

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Sebastian Möser

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