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TIPPS & WISSENSWERTES

Gewinnspiele auf Social-Media richtig umsetzen

In der Vorweihnachtszeit möchten viele Unternehmen ihren Kunden:innen etwas zurückgeben und diese beschenken. Ein Mittel, um in Interaktion mit ihrem Käufersegment zu treten und auch neue Leads – einen sogenannten Kundenkontakt mit Interesse an ihrem Produkt, einer Dienstleistung oder dem Unternehmen zu generieren – sind Gewinnspiele auf diversen Social-Media-Plattformen. Die gängigsten und am meisten frequentierten Kanäle sind dabei Facebook, Instagram und Twitter. Denn Gewinnspiele bieten nicht nur Anreize durch mögliche Preise, sondern sie erzielen auch weitere positive Effekte!

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Anzeize & Effekte von Gewinnspielen

Glücksspiele steigern das Interesse und können die Zugriffszahlen der Webseite erhöhen! Zudem können Sie durch gezielte Aufgabenstellungen – wie das Abonnieren des Social-Media-Channels als Gewinnvoraussetzung – die Follower:innen-zahl steigern, Reichweite erhöhen und die Zielgruppe erweitern oder neue E-Mail-Kontakte für ein Newsletter-Mailing gewinnen. Ist die Marketingstrategie hinter dem Gewinnspiel innovativ und gut durchdacht, liefert diese auch überraschend gute Ergebnisse und führt mit Sicherheit zu einem positiven Effekt. Seien Sie also kreativ und versuchen Sie einen Anreiz zu finden, der Ihre Zielgruppe begeistert!

Doch aufgepasst! Hier kann der ein oder andere Fallstrick liegen (vgl. [1], [2]). Damit die Gewinnspiele dann nicht zum vorweihnachtlichen Stimmungskiller werden, werfen Michael Rätze vom Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz und Sebastian Nielebock vom Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg einen genaueren Blick auf eine konforme Umsetzung von Gewinnspielen.

Glückspiele in sozialen Medien

Was gilt es bei der Umsetzung von Gewinnspielen zu beachten?

Glückspiele in sozialen Medien

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Aus rechtlicher Sicht sind bei Gewinnspielen auf Social-Media-Plattformen insbesondere vier Säulen zu beachten:

1. Richtlinien der Anbieter
2. Wettbewerbsrecht
3. Datenschutz
4. Minderjährigenschutz

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1. Richtlinien der Anbieter

Anbieter der Social-Media-Plattformen haben jeweilige Vorgaben, wie Gewinnspiele gestaltet werden können beziehungsweise, welche Inhalte generell erlaubt sind. Diese „Spielregeln“ der jeweiligen Plattformen müssen beachtet werden, damit das Gewinnspiel nicht gelöscht oder der Account gesperrt wird. Je nach Kanal sind diese Anforderungen unterschiedlich, denn bei einigen Plattformen ist als Bedingung für das Gewinnspiel, das Markieren einer Person, die auf dem Post nicht zu sehen ist oder das Kommentieren unter den Gewinnspielpost zulässig, bei anderen nicht. Obligatorisch ist i. d. R. eine Freistellungserklärung, d. h. eine Erklärung, dass der jeweilige Anbieter in keinem Zusammenhang mit dem Gewinnspiel steht und lediglich die Plattform anbietet. Dies muss mit Veröffentlichung des Gewinnspiels, etwa im Gewinnspielpost, festgehalten werden.

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UNSER TIPP

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Schauen Sie sich die jeweiligen Vorgaben der Plattformen genau an. Insbesondere, wenn Sie Gewinnspiele auf mehreren Plattformen gleichzeitig durchführen wollen, sind alle Vorgaben zu beachten.

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2. Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht beschreibt die allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel. Für die allgemeinen Teilnahmebedingungen gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. TMG, dass folgende Angaben bei einem Gewinnspiel beschrieben werden müssen:

  • Veranstalter:innen (d. h. das Unternehmen) des Gewinnspiels
  • Teilnahmeberechtigungen, insbesondere etwaige Einschränkungen
  • Beginn und Ende des Gewinnspiels
  • Beschreibung des Gewinns inklusive etwaiger Kosten (bspw. Versandgebühren)
  • Datum der Auslosung
  • Art der Bestimmung des Gewinners (bspw. eine Jury, Zufall o. ä.)
  • Art der Gewinnausschüttung (bspw. Versand, Abholung usw.)
Glückspiele in sozialen Medien

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Bei den besonderen Teilnahmebedingungen sollten Sie darauf achten, einen Haftungsausschluss für Nutzerbeiträge aufzunehmen, beispielsweise, wenn diese Beiträge gegen Gesetze oder Richtlinien der Plattformen verstoßen. Außerdem sollte ein Änderungsvorbehalt bei einer möglichen Verschiebung des Gewinnspieltermins oder bei der Änderung der Preise aufgenommen werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.

Zu den Teilnahmebedingungen sollten Themen bzgl. der Übertragbarkeit von Gewinnen beschrieben werden, beispielsweise wenn bei einer zu verlosenden Veranstaltung ein Familienmitglied statt der Gewinner:innen teilnehmen können soll.

3. Datenschutz

Im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Gewinnspiel sind die üblichen Anforderungen des Datenschutzes zu beachten. Insbesondere sollte auf eine aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen werden. Hierzu gibt es auch Hinweise zum Thema Lesbarkeit und Inhalt von Datenschutzerklärungen.

Viele Gewinnspiele haben als Teilnahmebedingung, dass der Newsletter abonniert werden soll. Dies verstößt grundsätzlich nicht gegen das Kopplungsverbot des Art. 7 Absatz 4 DSGVO. Dabei kann die Freiwilligkeit der Einwilligung grundsätzlich bejaht werden, wenn der Gegenleistungscharakter klar dargestellt wird und in das Abonnieren des Newsletters ausdrücklich eingewilligt (§ 7 Abs. 2 UWG) wird. Dies sollte vornehmlich durch Verwendung eines Double-Opt-In-Verfahrens erfolgen [3]. Dies bedeutet, dass Nutzer:innen erst den Newsletter erhalten, wenn sie/er ihre/seine E-Mailadresse angegeben und danach einen separaten Bestätigungslink angeklickt hat.

Im Rahmen der Gewinnverarbeitung ist der Kontakt und gegebenenfalls der Adressaustausch mit den Gewinner:innen notwendig. Darin aufgenommene Daten sollten nur solange gespeichert werden, wie dies der Zweck erfordert. Beispielsweise sollte nach dem Versand des Preises noch eine gewisse Zeit gewartet werden, falls Probleme mit dem Gewinn oder Versand eintreten. Planen Sie daher auch die Löschung dieser Daten und gegebenenfalls auch das Löschen der Kommunikation mit den Gewinner:innen auf der jeweiligen Plattform, wenn diese Karenzzeit verstrichen ist. Beachten Sie hierbei auch die entsprechenden Löschfristen auf den jeweiligen Plattformen.

UNSER TIPP

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Erklärungen zu Teilnahmebedingungen und Datenschutz gehören mit ins Gewinnspiel. Da dies den dortigen Textrahmen i. d. R. übertrifft, sollten die Erklärungen entsprechend verlinkt werden. Einige Plattformen wie Instagram erlauben keine direkte Verlinkung im Beitrag bzw. nur, wenn dies im Rahmen einer bezahlten Werbung erfolgt. Hier sollten dann entsprechende Referenzwebseiten verwendet werden, die auf die entsprechenden Erklärungen verweisen. Achten Sie darauf, dass diese Referenzseite stetig verfügbar ist und übersichtlich auf die notwendigen Erklärungen verweist. Zudem sollten Sie aus Datenschutzgründen, Tracking o. ä. Hintergrundprozesse abschalten. Hier können datenschutzkonforme Dienste gewählt werden [4].

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4. Minderjährigenschutz

Gemäß § 3 Absatz 1 der Glücksspielsatzung sind Gewinnspiele für Minderjährige unter 14 Jahren nicht erlaubt. Daher sollten diese obligatorisch von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Mit diesen Tipps wünschen wir Ihnen eine angenehme Vorweihnachtszeit und viel Erfolg mit Ihrem Gewinnspiel!

Glückspiele in sozialen Medien

ANSPRECHPERSON

Sebastian Nielebock

Sebastian Nielebock

IT-Strategien & -Sicherheit
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    Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Magdeburg “vernetzt wachsen”
    c/o Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
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Michael Rätze

Michael Rätze

Fachkoordinator Recht
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